Ausbildung
Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst wird in der “Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes” (VAP 2.2-Feu) geregelt. Dabei gliedern sich die zwei Jahre für Brandreferendare/innen bzw. ein Jahr für die Aufstiegsbeamt/innen in verschiedene Module. Diese finden an verschiedenen Ausbildungsstätten in der gesamten Bundesrepublik statt. Auf den nachfolgenden Seiten findet sich die Gliederung des Ausbildungsverlaufs sowie nützliche Hinweise für die Ausbildungszeit.